Keine Maskenpflicht mehr im Gottesdienst
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Gottesdienste in den Kirchen unserer Pfarrei ist ab dem 28. August 2020 aufgehoben. Das hat der Krisenstab der Pfarrei am Donnerstag beschlossen.
Bisher galt: Vom Betreten bis zum Verlassen unserer Kirchen mussten alle Kirchenbesucher*innen ab 6 Jahren eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. In Zukunft besteht diese Pflicht nur noch für den Weg vom Eingang bis zum Sitzplatz, während der Kommunionspendung sowie auf dem Weg zum Ausgang.
Unberührt bleiben von der Lockerung die weiterhin bestehenden Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Pflicht zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit durch die Erhebung der Kontaktdaten aller Gottesdienstteilnehmer*innen.
Ebenso kann es auch weiterhin keine gesungenen Lieder geben, sondern nur kurze Kehrverse, Liedrufe und Akklamationen.
lk