Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat trägt Verantwortung für das Leben in der Pfarrei. Gemeinsam mit dem Pastoralkollegium setzt er Schwerpunkte und Ziele für die Seelsorge in der Pfarrei. Mit der im Jahr 2021 neu in Kraft gesetzten Satzung setzt er sich zusammen aus dem Pfarrer, bis zu 14 gewählten sowie bis zu fünf berufenen Mitgliedern. Zudem entsendet das Pastoralkollegium zwei Personen. Stimmberechtigtes Mitglied ist zudem ein Vertreter oder eine Vertreterin des Kirchenvorstands.
Pfarrgemeinderatssitzungen sind in der Regel öffentlich, die Termine werden auf der Internetseite der Pfarrei bekanntgegeben.
Die Amtszeit der gewählten und berufenen Pfarrgemeinderatsmitglieder beträgt vier Jahre.
Dem Pfarrgemeinderat gehören an:
- Frederik Brand (Pastoralkollegium)
- Hildegard Breuckmann
- Markus Franzen (Vertreter des Kirchenvorstands)
- Michael Franzen
- Konrad Fulst
- Heinrich Maria Hüttenmüller
- Peter Joosten
- Propst Markus Pottbäcker (Pfarrer)
- Anja Schuchardt
- Louisa Theisen (Pastoralkollegium)
- Valentin Timmerhaus (Jugendvertreter)
- Martin Verfürth
Protokolle des aktuellen Pfarrgemeinderates können Sie hier herunterladen: