St. Urbanus für...

Neue Corona-Regelungen im November

Am 2. November 2020 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Auf Grundlage dieser Verordnung hat die Pfarrei St. Urbanus neue Regelungen für das Pfarrei- und Gemeindeleben in Kraft gesetzt.

 

Gottesdienste können weiterhin unter Wahrung der bereits bekannten Regeln stattfinden.

  • Während des gesamten Gottesdienstes besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Da der 7-Tage-Inzidenzwert in Gelsenkirchen derzeit über 200 liegt, muss der Gemeindegesang unterbleiben. Sinkt der Wert wieder unter 200, ist Gemeindegesang in der bekannten, eingeschränkten Form (Antwortgesänge, Kehrverse, …) möglich.

 

Bestimmte Veranstaltung können unter Beachtung der folgenden (sowie ggf. im Einzelfall zusätzlichen) Regeln stattfinden:

  • Durchgängiges Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
  • Beachtung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden
  • Beachtung der maximalen Teilnehmendenzahl je nach Veranstaltungsart
  • Beachtung der maximalen Teilnehmendenzahl, die sich aus dem zur Verfügung stehenden Raum ergibt (bereits festgelegte Zahlen bzw. maximal 20% der normalen Kapazität)
  • Bei allen Veranstaltungen muss geprüft werden, ob diese zwingend stattfinden müssen oder ob sie in anderer Form, z.B. als Telefon- oder Videokonferenz, durchgeführt werden können.

 

Folgende Veranstaltungsarten sind zulässig:

  • Veranstaltungen, die als „Versammlung zur Religionsausübung“ ausschließlich der Katechese und/oder der religiösen Bildung dienen, können stattfinden. Die maximale Teilnehmendenzahl beträgt 20 Personen.
  • Selbsthilfegruppen können sich weiterhin treffen. Die maximale Teilnehmendenzahl beträgt 10 Personen.
  • Rechtlich relevante Gruppen können sich zu Sitzungen treffen. Dazu gehören Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat, Pastoralteam, die Leitungsgremien der Gemeinden (Gemeinderat, Gemeindekonvent, Gemeindeausschuss, Gemeindeteam, Gemeindekonferenz) und deren Ausschüsse sowie die Vorstände der Verbände. Die Teilnehmendenzahl wird durch den jeweils zur Verfügung stehenden Raum begrenzt. Die Dauer der Sitzung darf eine Stunde nicht überschreiten.
  • Bildungsangebote der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit können stattfinden. Die maximale Gruppengröße beträgt 10 Personen.
  • Öffentliche Büchereien und soziale Einrichtungen (z.B. Kleiderkammer, Tafel, u.ä.) können weiterhin öffnen.
  • Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge (z.B. Blutspendetermine) dienen.
  • Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Vereine (z.B. Jahreshauptversammlungen von Eigentümergemeinschaften), sofern diese zwingend im November durchgeführt werden müssen und nicht als Telefon- oder Videokonferenz durchführbar sind. Die maximale Teilnehmendenzahl beträgt 20.

 

Folgende Veranstaltungsarten sind nicht zulässig:

  • Treffen von Vereinen, Verbänden, Gruppierungen, Chören, etc.
  • Feiern
  • Freizeitangebote der Jugendarbeit
  • Sportangebote einschließlich der Nutzung der Kegelbahnen in den Gemeindezentren
  • Bildungsangebote, die nicht unter die Erlaubnis von Versammlungen zur Religionsausübung fallen
  • Konzerte und andere Aufführungen

 

Pfarr- und Gemeindebüros bleiben weiterhin geöffnet.

  • Es gelten die bereits bekannten Schutzmaßnahmen.

 

Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an den Krisenstab der Pfarrei unter krisenstab@urbanus-buer.de

 

>> Aktuelle Maßnahmen als Übersicht herunterladen (PDF)