St. Urbanus für...

Öffnung der Gemeindezentren

Ab dem 20. August ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Dadurch ist eine Wiedereröffnung unserer Gemeindezentren möglich.

Die neuen Regelungen erlauben es, dass die Pfarr- und Gemeindezentren wieder für die Gruppen der Pfarrei und externe Versammlungen öffnen.

Folgende Regeln gelten dafür:

  • Zutritt zu den Räumen der Pfarrei unter Beachtung der 3G-Regel (Geimpfte, Genesene, Getestete – Schnelltest max. 48 Stunden alt)
  • Die für die jeweilige Veranstaltung Verantwortlichen überprüfen gewissenhaft die Einhaltung der 3G-Regeln (Prüfung eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises inklusive Ausweisdokument) und bestätigen dies schriftlich gegenüber der Pfarrei (Formular liegt in den Räumen aus)
  • In den Räumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – außer am Sitzplatz
  • Einhaltung der bekannten AHA-Regeln (Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Maske tragen)
  • Unter Beachtung der 3G-Regel ist das Einhalten von Mindestabständen nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen
  • Für gemeinsames Singen ohne Maske ist für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, die Vorlage eines PCR-Tests erforderlich
  • Die für die jeweilige Veranstaltung Verantwortlichen desinfizieren vor und nach der Veranstaltung die Kontaktflächen (z.B. Tische, Türklinken) – Desinfektionsmittel steht vor Ort bereit.
  • Private Feiern sind derzeit nicht möglich.
  • Bitte sprechen Sie alle Termine vorab mit den für die Vergabe der jeweiligen Räume Verantwortlichen ab.

 

Auch für Gottesdienste gelten leicht veränderte Regeln, die Sie hier nachlesen können: Regeln für Gottesdienste

Foto: Venita Oberholster auf Pixabay