St. Urbanus für...

Pfarrgemeinderatswahl: Offenlegungsfrist endet

An diesem Wochenende endet die Möglichkeit, noch Kandidatinnen und Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahl nachzubenennen. Vorschläge können bis Sonntagabend (17.20.) formlos über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss eingereicht werden. Sie müssen ein schriftliches Einverständnis der vorgeschlagenen Person zur Kandidatur sowie die Namen und Anschriften von 12 Wahlberechtigten (ab 14 Jahre) enthalten, die die Kandidatur unterstützen.

Die endgültige Liste wird am kommenden Wochenende in den Kirchen und auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Wir bitten aufgrund der Corona-Situation noch einmal besonders darum, in diesem Jahr die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Briefwahlanträge liegen in den Kirchen aus oder können hier heruntergeladen werden.

 

Mehr Infos zu den Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen