St. Urbanus für...

Weihnachtsgottesdienste

Hier finden Sie eine Übersicht über die Weihnachtsgottesdienste in unserer Pfarrei. Bitte beachten Sie, dass für die Gottesdienste an Heiligabend besondere Regeln gelten.

Freitag, 24. Dezember – Heiligabend

  • 14:00 Stationsgottesdienste für Familien (bis 16:30) St. Ludgerus
  • 14:00 Stationsgottesdienste für Familien (bis 16:30) St. Michael
  • 14:00 Stationsgottesdienste für Familien (bis 16:30) St. Urbanus
  • 15:00 Krippenfeier (2G) St. Barbara
  • 15:00 Krippenfeier (Open-Air) Haus Leythe
  • 17:00 Christmette (2G) St. Barbara
  • 18:00 Christmette (2G) Herz Jesu
  • 18:00 Christmette (2G) St. Ludgerus
  • 18:00 Christmette (2G) St. Michael
  • 18:00 Christmette (2G) St. Urbanus
  • 21:30 Christmette (2G) St. Barbara
  • 22:30 Christmette (2G) St. Urbanus
  • 24:00 Mitternachtsmette (2G) St. Barbara

Samstag, 25. Dezember – Hochfest der Geburt des Herrn

  • 9:00 Hirtenamt St. Barbara
  • 10:00 Festhochamt St. Urbanus
  • 10:15 Festhochamt Herz Jesu
  • 10:45 Festhochamt St. Barbara
  • 11:30 Festhochamt St. Ludgerus
  • 11:30 Festhochamt St. Michael
  • 11:30 Familienmesse St. Urbanus
  • 15:00 Festmesse St. Barbara
  • 18:00 Weihnachtsvesper St. Barbara

Sonntag, 26. Dezember – Fest der Heiligen Familie

  • 9:00 Heilige Messe St. Barbara
  • 10:00 Wort-Gottes-Feier mit Krippenspiel St. Ludgerus
  • 10:00 Heilige Messe St. Urbanus
  • 10:15 Heilige Messe Herz Jesu
  • 10:45 Heilige Messe St. Barbara
  • 11:30 Heilige Messe St. Michael
  • 11:30 Familienmesse St. Urbanus
  • 15:00 Festmesse St. Barbara
  • 18:00 Heilige Messe St. Urbanus

 

Regeln für die Teilnahme an Gottesdiensten

Der Krisenstab der Propsteipfarrei St. Urbanus hat für die Gottesdienste an Heiligabend und Silvester besondere Zugangsregelungen beschlossen. Die Regelungen können Sie hier nachlesen.

Krippenfeiern, Christmetten, Jahresschlussmessen

Aufgrund der zu erwartenden Besucher:innenzahlen finden alle Christmetten und die in den Kirchen stattfindenen Krippenfeiern am Heiligen Abend sowie die an Silvester in den Kirchen der Pfarrei stattfindenden Messfeiern unter Anwendung der 2G-Regelung statt.

  • Teilnehmen können also nur Personen, die einen vollständig geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis erbringen.
  • Neben dem Nachweis ist zusätzlich ein Lichtbildausweis vorzulegen.
  • Kinder bis einschließlich 15 Jahren sowie Personen, die aufgrund eines aktuellen Attests nachweisen, dass sie nicht gegen Covid 19 geimpft werden können, sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • In diesen Gottesdiensten kann der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Haushalte unterschritten werden.
  • Für alle Personen ab 6 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Kinder bis 13 Jahren können alternativ eine Alltagsmaske tragen, wenn Sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können.
  • Die genannten Regelungen gelten ausdrücklich auch für diejenigen, die in den Gottesdiensten liturgische Dienste übernehmen (z.B. Lektor:innen, Kommunionhelfer:innen, Messdiener:innen)
  • Für Chorgesang in diesen Gottesdiensten gilt für die Chormitglieder zusätzlich die Pflicht, einen tagesaktuellen Testnachweis (2G+) vorzulegen.

Alle anderen Gottesdienste (Stationsgottesdienste, Messfeiern am 1. und 2. Weihnachtstag, Messfeiern an Neujahr)

  • Zwischen unterschiedlichen Haushalten ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Für alle Personen ab 6 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Kinder bis 13 Jahren können alternativ eine Alltagsmaske tragen, wenn Sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können.
  • In diesen Gottesdiensten ist Chorgesang analog zu den Regelungen für die Gemeinde nur mit Abstand und Maske möglich.
  • Die Maskenpflicht gilt auch für Gottesdienste im Freien.

Wir weisen darauf hin, dass für alle Gottesdienste eine Obergrenze bei den Sitzplätzen gilt. Sind die verfügbaren Sitzplätze vergeben, können keine weiteren Besucher*innen mehr in die Kirche eingelassen werden. Dafür bitten wir um Verständnis.

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens ist eine kurzfristige Änderung/Anpassung dieser Regeln möglich.