St. Urbanus für...

Schäden an der Propsteikirche St. Urbanus

Seit vielen Jahren sind an der St.-Urbanus-Kirche in Gelsenkirchen-Buer Setzungsschäden bekannt, die laufend beobachtet werden. Vermutlich unter anderem bedingt durch klimatische Einflüsse – trockene Sommer mit sinkendem Grundwasserspiegel und feuchte Winter, die das Gegenteil bewirken – wird die Gründung des Gebäudes, das ohnehin auf baulich schwierigem Grund steht, negativ beeinflusst, so dass in den letzten Jahren solche Schäden vermehrt auftreten.

In jüngster Zeit sind an zwei Stellen – innen an der Taufkapelle neben dem Altarbereich sowie außen über der Tür zur Sakristei – Schäden festgestellt worden, die ein zeitnahes Handeln erforderlich machen. Derzeit sind die genannten Bereiche gesperrt, um eine Gefahr durch eventuell herabfallende Steine oder Putzteile auszuschließen. In den nächsten Wochen sollen diese Schäden provisorisch behoben beziehungsweise die Bereiche so gesichert werden, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht.

Erforderlich wird aber in der Folge eine grundlegende und nachhaltige Sanierung der Schäden sein. Die Propsteipfarrei erstellt derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Kirchengemeindliche Immobilien des Bischöflichen Generalvikariates, einem Architekturbüro und weiteren Expert:innen ein Sanierungsprogramm, das die notwendigen Maßnahmen benennt. Die Pläne hierfür sollen bis Oktober 2024 feststehen.

Die mit der Sanierung verbundenen Kosten – die derzeit noch nicht beziffert werden können – müssen von der Pfarrei getragen werden. Zum Zweck der Bauunterhaltung der kirchlichen Gebäude bildet die Pfarrei seit dem Beginn der Umsetzungsphase des Pfarreientwicklungsprozesses entsprechende Rücklagen. Zudem sollen Anträge für Drittmittel über eine Landes- und/oder Bundesförderung für die Denkmalpflege gestellt werden.

Bis zum endgültigen Abschluss der Arbeiten wird es voraussichtlich drei bis vier Jahre dauern. In dieser Zeit wird die St.-Urbanus-Kirche weiterhin laufend überwacht, um Gefahren für die Besucher:innen im Innenbereich und Passant:innen im Außenbereich auszuschließen.