St. Urbanus für...

Vorschlagsliste für die KV-Wahl

Der Wahlvorstand hat für die Kirchenvorstandswahl am 8./9. November 2025 die vorläufige Liste der Kandidierenden aufgestellt. Diese Vorschlagsliste hängt in den Kirchen der Pfarrei aus und kann auf der Internetseite der Pfarrei eingesehen werden.

Die Vorschlagsliste kann auf Antrag von den Wahlberechtigten ergänzt werden. Der Antrag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 10 Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet und mit den notwendigen Erklärungen der Vorgeschlagenen gemäß § 9 Abs. 2 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Diözese Essen (KV-WO), innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Aushangs beim Wahlvorstand eingereicht ist.
Das Antragsformular und weitere Infos finden Sie unter www.kv-wahl2025.de.

Titelbild: Marco Verch via ccnull.de, CC-BY 2.0