Ergänzungsvorschläge für die KV-Wahl
Für die Kirchenvorstandswahl am 8. und 9. November gibt der Wahlvorstand gemäß § 9 der Wahlordnung auf Antrag von mindestens 10 wahlberechtigten Personen nach Prüfung und Feststellung ihrer Ordnungsmäßigkeit folgende Ergänzungsvorschläge zur Vorschlagsliste bekannt.
Titelbild: Marco Verch via ccnull.de, CC-BY 2.0