St. Urbanus für...

PGR-Wahl: Kandidierende & Wahlabsage

Für die Wahl zum Pfarrgemeinderat am 08./09.11.2025 haben sich sieben Personen als Kandidierende zur Verfügung gestellt. Da die Mindestzahl von Kandidierenden nicht erreicht wurde, findet die Wahl nicht statt. Die sieben Kandidierenden gehören damit automatisch dem neuen Pfarrgemeinderat an.

Nach § 12, Absatz 3 der Wahlordnung (“„Geht die Anzahl der Kandidaten/innen mit Ablauf des 14. Tages vor dem Wahltermin nicht über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder hinaus, sind diese zu Mitgliedern des Pfarrgemeinderates gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung ohne weiteres bestellt. Eine Wahl findet in diesem Fall nicht statt.”) findet die Wahl nicht statt und die Kandidierenden (siehe nachfolgende Liste) gehören automatisch dem Pfarrgemeinderat an. Eine Vorstellung der Personen erfolgt in der nächsten Woche.