Wahlberechtigtenverzeichnis für die KV-Wahl – Auskunft möglich!
Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl kann eine Woche hindurch von Donnerstag, dem 25.09.2025 bis Donnerstag, dem 02.10.2025 einschließlich im Pfarrbüro St. Urbanus, St.-Urbanus-Kirchplatz 9, täglich von 9 bis 12 Uhr eine persönliche Auskunft beschränkt auf die eigenen personenbezogenen Daten verlangt werden.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind beim Wahlvorstand in 45894 Gelsenkirchen, St.-Urbanus-Kirchplatz 9, bis zum Ablauf der Auslegungsfrist einzulegen. Sie sind zu begründen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einprüche nicht mehr zulässig.
Titelbild: Marco Verch via ccnull.de, CC-BY 2.0