Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)
Um Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen und auszuschließen, dass sie einer Person anvertraut werden, die bereits wegen Straftaten sexualisierter Gewalt verurteilt ist, verlangen wir in unserer Pfarrei von allen, die mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen arbeiten, dass sie ein Erweitertes Führungszeugnis, kurz EFZ, vorlegen.
Das Erweiterte Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person wegen einer Straftat im Bereich sexualisierter Gewalt verurteilt ist. Einer Person, die rechtskräftig verurteilt ist, wird die Aufsicht über Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene entzogen beziehungsweise erst gar nicht erteilt.
Wie komme ich zu einem Erweiterten Führungszeugnis?
- Zunächst werden Sie vom Pfarrer einen Brief erhalten, der Sie auffordert, ein Erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
- Dann machen Sie einen Termin in einem der Bürgercenter Gelsenkirchens (bzw. der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes), um das Erweiterte Führungszeugnis zu beantragen. Sie haben das Anschreiben des Pfarrers (damit ist das Führungszeugnis kostenlos) und ihren gültigen Personalausweis dabei.
- Dann dauert es bis zu vier Wochen, bis das EFZ bei Ihnen zuhause eintrifft.
Nun müssen Sie nur noch das EFZ einer der beiden Personen vorzeigen, die dokumentieren, dass es (keine) relevanten Einträge gibt. Diese Dokumentation unterschreiben Sie auch und nehmen Ihr EFZ wieder mit zu Ihren Unterlagen. Das Ergebnis der Dokumentation wird in unserer Datenbank zur Prävention sexualisierter Gewalt festgehalten, solange Sie in der Pfarrei mit Kindern, Jugendlichen, anderen Schutzbefohlenen tätig sind.
Falls Sie den Brief des Pfarrers noch nicht erhalten haben, schreiben Sie bitte eine Mail an unseren Präventions-Arbeitskreis (praevention@urbanus-buer.de).
Beauftragte zur Einsichtnahme in die EFZ
Die von uns beauftragten Personen zur Einsichtnahme in die Erweiterten Führungszeugnisse unterliegen der Schweigepflicht.
Beauftragt ist:
- Dorothee Feldhege
Termine zur Einsichtnahme in die EFZ
Zu folgenden Terminen können Sie Ihr Erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen:
- Die Einsichtnahme erfolgt derzeit nach individueller Terminabsprache. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem AK Prävention (praevention@urbanus-buer.de) auf. Bitte senden Sie keine Führungszeugnisse an diese Adresse!
Wer muss ein EFZ einreichen?
In unserem Prüfraster können Sie sehen, wer ein EFZ einreichen muss und welche Schulung Sie für welche Aufgabe benötigen.
